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Reden

Meine Rede zum Thema: Änderung des Agrarstatistikgesetzes

06. November 2014

 

Am Donnerstag stand die Beratung des Entwurfes eines 3. Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Lesen Sie hier meinen Beitrag zum Tagesordnungspunkt 20. 

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein bekannter Automanager sagte einmal: „Ich will Sie nicht mit Statistiken quälen - sondern ganz o h n e!“

Auch ich will Sie heute nicht mit Statistikdetails quälen. Deswegen werde ich auch nicht über die hier zu beschließenden Änderungen des Agrarstatistikgesetzes im Einzelnen reden - nicht über die Baumobstanbauerhebung, die Rebflächenerhebung, die Agrarstrukturerhebung, die Gartenbauerhebung, die Erhebung in den Betrieben der Holzbearbeitung.

Hier geht es in erster Linie um Anpassungen an europäisches Recht. Das müssen wir einfach machen, und zwar so schlank und so geschickt wie möglich.

Ja, geschickt – weil davon, wie wir Anforderungen zur Datenerhebung ausgestalten, viel abhängt. Davon können die Bauern in diesem Land ein Lied singen.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Wenn wir wirklich etwas für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe machen wollen, dann sollten wir sie wo es geht von Pflichten entlasten, die der Landwirt oder die Landwirtin nicht auf dem Acker oder im Stall erfüllen muss, sondern im Büro.

Ich weiß, dass sich das immer so platt anhört, und mir ist auch klar, dass es nicht einfach die bösen Ministerien sind, die sich neue Anforderungen ausdenken. Meist geht es einfach darum, das gut zu vollziehen, was wir hier im Parlament beschließen und was sich die Politik in Brüssel  überlegen.

Für den Landwirt im Betrieb bleibt das Ergebnis dennoch das Gleiche.

Deswegen möchte ich exemplarisch ein konkretes, ein brandaktuelles Beispiel ansprechen, bei dem noch völlig offen ist, wie ernst es Bund und Länder mit dem Thema Bürokratieabbau nehmen – die Antibiotikaübertragung.

Sie wissen: Das neue Arzneimittelgesetz ist zum 1. April 2014 in Kraft getreten. Danach müssen alle Antibiotika, die für Masttiere angewendet oder abgegeben werden, an eine staatliche Antibiotikadatenbank gemeldet werden. Das ist ein Riesenaufwand. Vor allem, wenn man dieses System neu aus dem Boden stampft, statt Bestehendes  zu nutzen.

Und es gibt ein bestehendes und bestens funktionierendes System, das wirtschaftsgetragene sogenannte QS-System, das bereits in vielen Betrieben zum Einsatz kommt, gerade in der Schweinemast. Wenn man das nutzt, liegt der Mehraufwand fast bei Null. Nutzen wir es nicht, ist er gewaltig.

Mir wurde gerade berichtet, dass QS jetzt die technischen Voraussetzungen für eine direkte Datenübermittlung geschaffen hat. Die Meldungen zur Abgabe von Antibiotika an Mastschweine, Mastgeflügel, Mastkälber und Mastrinder könnten also von QS jederzeit automatisiert weitergeleitet werden. Ich danke dem BMEL hier ausdrücklich für seinen großen Einsatz in den Gesprächen mit QS.

Aber Sie werden es nicht glauben: Die Daten werden dennoch nicht übermittelt. Weil sie nicht von den Behörden der Länder angenommen werden.

Ich frage mich und Sie: Warum? Vor allem deshalb, weil eine Reihe von Ländern Anforderungen an die Datenerhebung stellen, die weder das AMG selbst noch die entsprechende Durchführungsverordnung vorsehen, nämlich die taggenaue Information über jeden Zu- und Abgang.

Ich möchte einmal beschreiben, was das bedeutet: Da soll ein Betrieb mit, sagen wir, 200.000 Puten jeden Tag jede einzelne Bestandsveränderung durchgeben, jedes einzelne gestorbene Tier den Behörden melden. Und wofür? Als ob es für die Bemessung der Antibiotikamenge auf ein zweihunderttausendstel Wert herunter gerechnet ankäme. Das ist wirklich absurd!

Deshalb an dieser Stelle mein Appell an die Länder: Bitte leisten nach dem BMEL und QS auch Sie Ihren Beitrag zu einer verantwortungsvollen, halbwegs bürokratiearmen Lösung der Antibiotikameldung im AMG. Denken bei allem auch Sie einen Moment lang an die Bauern und daran, wo wir deren Zeit wirklich brauchen: Im Stall bei ihren Tieren zum Beispiel.

Deshalb meine Botschaft: Statistiken sollten nicht quälen, schon gar nicht ohne vernünftigen Grund.

Ich danke Ihnen!

 

Reden

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Aussprache: Lage der Wälder in der EU

16. September 2019

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Wissenslücken über Pflanzenschutz endlich schließen

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Gesunde Ernährung

17. Januar 2019

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Haushaltsplan 2019 für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

11. September 2018

Im Deutschen Bundestag fand heute die 1. Lesung zum Haushaltsplan 2019 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft statt. Der Regierungsentwurf sieht dafür Ausgaben in Höhe von 6,24 Milliarden Euro und damit 226.000 Millionen mehr als 2018 vor. In Ihrer Plenumsrede begrüßte die Bundestagsabgeordnete sowie agrarpolitische Sprecherin der CSU im Bundestag den Haushaltsentwurf und bezeichnete diesen als nachhaltig und zukunftsorientiert.

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Haushaltsplan für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

05. Juli 2018

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beschlossen. Für das Jahr 2018 werden erneut rund sechs Milliarden Euro bereitgestellt. Dazu erklärt die agrarpolitische Sprecherin der CSU im Bundestag, Marlene Mortler, MdB: „Mit dem Agrarhaushalt 2018 halten wir das Vorjahresniveau und können so die wichtigen Themen für den Agrarsektor wie Tierwohl, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und die Förderung ländlicher Räume weiter vorantreiben. Das zeigt: Wir stehen hinter unseren Bäuerinnen und Bauern, die mit ihrer Arbeit einen bedeutenden gesellschaftlichen Beitrag leisten.

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Aktuelle Stunde zur Gemeinsamen Agrarpolitik

08. Juni 2018

Auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diskutierte der Deutsche Bundestag über die Vorschläge der EU-Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere in Hinblick auf den Arten- und Naturschutz. 

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Ernährung und Landwirtschaft - Brücken bauen durch sachlichen Dialog

23. März 2018

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