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Brief aus Berlin

Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz wird abgeschafft

02. Februar 2018

 

Liebe Leserinnen und Leser,

jetzt ist es beschlossen: Der Rechtsanspruch auf Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz wird abgeschafft. Stattdessen gibt es künftig ein Kontingent von maximal 1.000 Personen pro Monat. Ehegatten oder minderjährigen Kindern kann demnach aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Außerdem haben sich im Bundestag die Ausschüsse konstituiert. Die CSU im Bundestag hat sich neu aufgestellt und ihre Mitglieder für die Gremien gewählt: Wen, das erfahren Sie in dieser Ausgabe. Weitere Themen in dieser Woche: der Jahreswirtschaftsbericht 2018, die Gedenkveranstaltung im Bundestag für die Opfer des Nationalsozialismus sowie die Feierstunde anlässlich des 55. Jahrestages des Élysée-Vertrags.



Viel Freude beim Lesen
und freundliche Grüße